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   FG Hessen, 08.11.1999 - 5 K 2653/97   

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https://dejure.org/1999,12624
FG Hessen, 08.11.1999 - 5 K 2653/97 (https://dejure.org/1999,12624)
FG Hessen, Entscheidung vom 08.11.1999 - 5 K 2653/97 (https://dejure.org/1999,12624)
FG Hessen, Entscheidung vom 08. November 1999 - 5 K 2653/97 (https://dejure.org/1999,12624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festzustellende Gegenleistung bei Verschmelzung zweier Gesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwankungsrückstellung; Verschmelzung; Versicherungsgesellschaft; Gegenleistung - Schwankungsrückstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schwankungsrückstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 391
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.01.1992 - II R 36/89

    Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer bei Genossenschaftsverschmelzung

    Auszug aus FG Hessen, 08.11.1999 - 5 K 2653/97
    Bei der Verschmelzung zweier Versicherungsvereine a.G. besteht sie im Wert der übergegangenen Schulden und Lasten sowie dem Wert zu leistender Zuzahlungen; dagegen scheidet aufgrund der besonderen gesellschaftsrechtlichen Struktur der Gesellschaft ein Ansatz für untergehende Mitgliederrechte aus (vgl. hierzu die entsprechende Verwaltungsanweisung bei Boruttau, a.a.O., § 9 Rdnr. 546, sowie zum ähnlich gelagerten Fall der Verschmelzung von Genossenschaften BFH-Urteil vom 29. Januar 1992 II R 36/89, Bundessteuerblatt II 1992, 418 ).

    Der Beklagte hat allerdings bei der Berechnung des auf die übergegangenen Grundstücke entfallenden Teils der Gesamtgegenleistung nicht die Teilwerte der Grundstücke im Verschmelzungszeitpunkt zugrunde gelegt (vgl. zu diesem Erfordernis bei Anwendung der Boruttau+82schen Formel BFH-Urteil II R 36/89 a.a.O.), sondern die um 350 v. H. erhöhten Einheitswerte.

  • BFH, 12.06.1968 - I 278/63

    Einordnung derSchadensrückstellungen eines Versicherungsunternehmens als

    Auszug aus FG Hessen, 08.11.1999 - 5 K 2653/97
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 12. Juni 1968 I 278/63, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH Bd. 93, S. 154, für den Bereich der Gewerbesteuer eine abschließende Qualifizierung dieser Rückstellung offen gelassen, sie im Hinblick auf die damaligen gesetzlichen Regelungen im Gewerbesteuergesetz sowie Bewertungsgesetz wegen der länger als 12 Monate andauernden Laufzeit der zugrunde liegenden Verpflichtungen (des Risikos) als Dauerschuld im Sinne des Gewerbesteuergesetzes angesehen.
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